Ortsgeschichte - Oberhausen,

Stabhalter des Thalgerichts

Das ehemalige Oberhausener Wappen nimmt Bezug auf den Sitz des Stabhalters des Thalgerichts (Arm mit Stab und Schwurhand auf silbernem Grund)

Bürger und Gemeinden

Württembergs später vertriebener Herzog Ulrich löste durch seine unerträglich harte Herrschaft 1514 im Remstal einen Bauernaufstand, den »Armen Konrad«, aus. Dieser ermutigte auch die Bauern im oberen Echaztal, mit Holzelfingen und Kleinengstingen gemeinsam Beschwerde zu führen gegen Wildschäden, die Einschränkung des Holzverkaufs und übermäßige Frondienste an die Achalm im Vergleich zu den Pfullinger Verpflichtungen. Ob der Beschwerde stattgegeben wurde, ist nicht zu erfahren, dagegen ist die blutige Niederschlagung des »Armen Konrad« durch Herzog Ulrich sicher. Wenn auch die Beschwerdeführer verstummten, so zeugt dieses Aufbegehren doch von einer gewaltigen Veränderung: Organisierte Gemeinden vertraten die Bürger mit einem Schultheißen an der Spitze, Dorfgerichte schlichteten kleinere Zwistigkeiten selbstständig.
     Die fünf aufbegehrenden Gemeinden gehörten dem »Hausener Thalgericht« an, dem erweiterte Zuständigkeiten eingeräumt waren und das im Wechsel von Ort und Vorsitz tagte. An dieses Gericht und die Rolle Oberhausens dabei erinnert das spätere Wappen Oberhausens, das den Arm des Stabhalters mit Stab und Schwurhand zeigt. (E. Vöhringer)

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