Wirtshausgeschichte(n) -
Den »Gasthof
zum Lichtenstein«
richtete die Baumwollspinnerei Unterhausen ein
Ein Frühstück, das allgemein sehr
befriedigte
LICHTENSTEIN. Der 1887 erbaute
"Gasthof zum Lichtenstein" wird heute als Wohnhaus genutzt. Seine
Geschichte hat der Lichtensteiner Geschichts- und Heimatverein aufgearbeitet
und stellt sie in der sechsten Folge der Serie über Lichtensteiner
Gasthäuser vor.
|
|
Hier
trafen sich die Industriellen des Echaztals: Der 1887 erbaute Gasthof
zum Lichtenstein wird heute als Wohnhaus genutzt. FOTO: PR |
Im Jahre 1886 wurde der
Baumwollspinnerei Unterhausen die Erlaubnis zum Betrieb einer
Gastwirtschaft in ihrem Haus an der Staatsstraße Reutlingen - Honau
erteilt. Mit Wirkung vom 2. Juli 1886 erhielt Emil Dederer aus Öhringen
als erster von fünf rasch aufeinander folgenden Pächtern die
"Erlaubnis zur Ausübung des Gastwirtschaftsrechts auf dem Haus Nr.
111 an der Straße Honau - Reutlingen". Das Wirtschaftsgebäude
erhielt 1887 unter dem Pächter Hermann Bäuerle, Ökonomieverwalter der
BSU, den Namen "zum Lichtenstein".
Als im Juni 1892 die
Echazbahnstrecke bis Honau eröffnet wurde, reichten hier die
Industriellen des Tals einen Imbiss, der allgemein Anklang und rasche
Abnahme fand. Auch 1893 wurde den Festgästen dort, diesmal von der Stadt
Reutlingen, ein kaltes Frühstück gereicht, "das allgemein sehr
befriedigte". Im Jahre 1899 wurde unter Karl Emil Dedrichs,
vermutlich aus Bernhausen, ein Saal angebaut.
Am 20. September 1902 übernahm
der Wirt Wilhelm Mäule die Gaststätte und erwarb wahrscheinlich noch im
selben Jahr das Gebäude, da sein Name 1903 im Gebäudekataster erscheint.
Über bauliche Änderungen aus dieser Zeit ist nichts bekannt. Nach
Mäules Tod übernahm seine Witwe Rosa, geborene Reiff, 1915 die Leitung.
Vom Oberamt wurde nicht beanstandet, dass Frau M. die Gastwirtschaft für
die Dauer des Witwenstandes weiterführt.
Dachstock ausgebaut
1935 wurde der Dachstock zum
vollen Stockwerk ausgebaut. 1945 wurde der Betrieb zur Gewerbesteuer
abgemeldet. Lediglich ein gelegentlicher Getränkeverkauf über die
Straße wurde aufrechterhalten. Das Landratsamt stellte mit Erlass vom 25.
April 1949 fest: "1.) Kein dringliches, nur persönliches
Wirtschaftrecht. 2.) Das Schankwirtschaftsrecht umfasste zwei Zimmer im
Erdgeschoß, ein Speisesaal und den angrenzenden Garten. Das persönliche
Wirtschaftsrecht konnte bisher noch nicht erlöschen, weil der Krieg noch
nicht beendet ist. Zur ferneren Wahrung ihres persönlichen
Wirtschaftsrechtes müsste die Erlaubnisinhaberin darauf sehen, dass sie
innerhalb eines Jahres nach Kriegsende ihr Wirtschaftsrecht wieder ausübt
oder um Verlängerung der Erlöschensfrist nachsucht." Das Gebäude
ging in den 70er Jahren in den Besitz der Firma Eich über. (GEA) |