Wirtshausgeschichte(n) - Aus »wertlosem«
Steinhügel Schmuckstück gemacht. Lichtensteiner Lokalitäten
Aufs Dachwasser
angewiesen
VON
GERT LINDEMANN
LICHTENSTEIN. Der
Unterhausener Maurermeister Jakob Reiff, er lebte von 1808 bis 1883,
verließ 1840 das Echaztal und gründete als einer der ersten Aussiedler
ein landwirtschaftliches Anwesen auf einem damals ziemlich wertlosen
Steinhügel auf der wasserlosen Hochfläche, nahe der ehemaligen Burg
Stahleck. Und gut 20 Jahre später begann er dort Getränke auszuschenken
- die Geburtsstunde des »Stahlecker Hofs«. Mit dieser Geschichte endet
übrigens die kleine GEA-Serie mit Lichtensteiner Wirtshäusern aus dem
Archiv der rührigen Hobbyhistoriker vom Lichtensteiner Geschichts- und
Heimatverein.
Im
Beruf weit herumgekommen, schien er ein Mann mit Ideen und ein schwäbischer
Tüftler gewesen zu sein, der nicht gerne ausgetretene Wege ging.
In
Ohnastetten führte er den Schulerweiterungsbau aus und machte sich
einen Namen durch seine Kenntnisse im Orgel- und Uhrenbau. Am 26.
September 1861 wird Jakob Reiff gegen eine Gebühr von 15 Gulden vom
Oberamt in Reutlingen eine »Concession für die persönliche
Berechtigung zum Wein- und Obstmost-Ausschank« erteilt. Allerdings
enthielt die Genehmigung auch gleich den mahnenden Hinweis »daß sich
das Oberamt vorbehalte, diese Concession zurückzunehmen«, sobald
Reiff Gäste »über die Polizeistunde bewirthen, anderen übel berüchtigten
Personen Unterschlupf und Trinken« gebe.
Das Reiffsche Anwesen
verfügte nicht über eine Quellfassung, war also auf »Dachwasser
angewiesen«. Die anhaltende Trockenheit in den Sommermonaten machte
Reiff auch wohl sehr zu schaffen.
|
 |
 |
Vielseitiger
schwäbischer Tüftler mit dem Mut, ausgetretende Pfade zu verlassen:
Jakob Reiff, der 1840 den Stahlecker Hof gründete mit seiner Frau
Katharine (Fotos: PR) |
Sein Sohn
bekundet 1905 in einem Gesuch die Absicht, »von den Quellen im
Brudergärtle abzweigend« eine Wasserleitung zu erbauen zur Versorgung
des Stahlecker Hofes mit dem notwendigen Wasser und erlaubt sich, »den
Verehrl. Gemeinderat um die Genehmigung zur Quellenfassung und Rohrlegung
durch das Gemeindeeigentum, wie dies auf beiliegendem Plane ersichtlich
ist, zu bitten«. Die Begründung klingt recht plausibel, wenn Reiff
anführt: »Im Sommer in der großen Hitze, gerade wenn man es am
nötigsten brauchen würde, geht dann meistens das schlechte, mitunter mit
Jauche vermischte Wasser aus.«
Gemeinderat war nicht
behilflich
So zweifelte er
auch nicht daran, »daß der Verehrl. Gemeinderat mir zur Erreichung der
Wohltat, welche mir gutes Wasser bringen wird, behilflich sein und meine
Bitte nicht abschlagen wird«. Doch der Wirt hatte die Rechnung ohne die Räte
gemacht: Erst 1954 wurde eine Wasserleitung gelegt.
Immerhin
erhielt sein Enkel, Jakob Reiff, am 4. April 1906 vom Oberamt Reutlingen
die Genehmigungsurkunde zum »Bau eines 15,40 m langen und 10,20 m breiten
Wohn- und Ökonomiegebäudes auf Parz.1768/4 auf Hof Stahleck, Gde.
Unterhausen«. Inzwischen Gutsbesitzer, erhielt er am 2. November 1908 die
Erlaubnisurkunde zum »Ausschenken von Wein, Bier, Obstmost, Branntwein,
Milch und Kaffee«. Am 7. Juni 1909 wurde die Genehmigung des Ausschankes
auf den anstoßenden Garten ausgedehnt. Im Oktober 1941 muss der Gaststättenbetrieb
zunächst bis 30. April 1942 vorübergehend geschlossen werden. Diese Verfügung
wird mehrmals ergänzt.
 |
Der Enkel des Pioniers:
Jakob Reiff mit seiner Frau Judithe (geb. Betz) vor dem Anwesen
Anfang der Dreißiger Jahre. |
Nach dem 2.
Weltkrieg, 1949, stellt das Landratsamt fest, dass es sich um ein persönliches
Wirtschaftsrecht handele. Ein Fristenverlängerungsgesuch war nämlich am
25. Oktober 1948 von »Frau Luise Feucht geb. Reiff« unterschrieben
worden. Das persönliche Wirtschaftsrecht konnte bisher nicht erlöschen,
weil der Krieg rechtlich noch nicht beendet war. Am 23. August 1950
erhielt dann Hermann Feucht wieder eine Schankerlaubnis. Seit 1. Januar
1971 ist Hans Feucht, ein Ur-Ur-Enkel von Jakob Reiff, Inhaber vom »Stahlecker
Hof«. In den Jahren 1956/1960 und zuletzt 1984 wurde die Gaststätte
umgebaut. (GEA) |